5. Kostenübernahme und Pflegegrade
Ab einem Pflegegrad von 2 haben Pflegebedürftige Anspruch auf Zuschüsse für die Tagespflege. Wenn jemand nur Pflegegrad 1 hat, kann er höchstens seine Betreuungs- und Entlastungsleistungen (die bei allen Pflegegraden bei 125 Euro pro Monat liegen) für die Tagespflege nutzen, aber nicht mehr.
Ab Pflegegrad 2 stehen folgende Summen monatlich für eine Tagespflege zur Verfügung:
- Pflegegrad 2: 689 Euro pro Monat
- Pflegegrad 3: 1298 Euro pro Monat
- Pflegegrad 4: 1612 Euro pro Monat
- Pflegegrad 5: 1995 Euro pro Monat